Bild-KI und Urheberrecht: Der transatlantische Graben

Warum KI-Kreative zwischen US-Rechtsprechung und EU-Regulierung ihre Position neu bestimmen müssen. Die erste Welle der Faszination für generative KI ist verebbt. Der Nebel der technologischen Möglichkeiten lichtet sich langsam und gibt den Blick frei auf eine zerklüftete juristische Landschaft, in der sich ein Sturm zusammenbraut. Im Auge dieses Orkans steht eine Frage, die das Fundament kreativer Wertschöpfung erschüttert: Ist das massenhafte Verwerten urheberrechtlich geschützter Bilder zum Training von KI-Modellen rechtens? Für alle visuell arbeitenden Kreativen ist die Lage ebenso brisant wie komplex. Denn während die Technologie global agiert, schlagen die beiden wichtigsten westlichen Rechtsräume – die USA und die Europäische Union – unterschiedliche Wege ein. Diese Divergenz zu verstehen, ist für jeden, der international agiert oder seine Werke im digitalen Raum sieht, keine juristische Kür mehr, sondern eine strategische Notwendigkeit.

Die bröckelnde Bastion: US-Fair-Use unter Beschuss

Lange Zeit galt die „Fair Use“-Doktrin des US-Urheberrechts als juristischer Schutzschild für KI-Unternehmen. Diese Ausnahmeregelung erlaubt traditionell die unlizenzierte Nutzung geschützten Materials für Zwecke wie Kritik, Lehre oder Forschung, sofern die neue Nutzung als „transformativ“ eingestuft wird – das Werk also in einen neuen Kontext gestellt und wesentlich verändert wird. Die Hoffnung der Tech-Industrie, das Training ihrer Modelle als eine solche transformative Nutzung zu legitimieren, erweist sich jedoch zunehmend als trügerisch. Die Bastion des „Fair Use“ zeigt tiefe Risse.

Eine Reihe jüngster Gerichtsentscheidungen hat dieser optimistischen Auslegung empfindliche Dämpfer versetzt. Mehrere US-Gerichte urteilten, dass die unautorisierte massenhafte Nutzung von Copyright-Material für Trainingsdatensätze eben nicht pauschal als Fair Use zu werten sei. Die Argumentation der Richter zielte wiederholt auf eine mangelnde Transformation der Originalwerke ab. Diese Urteile markieren einen Wendepunkt und signalisieren eine Verschiebung der richterlichen Gewichtung zugunsten der Urheber. Die Rechtslage in den USA ist dadurch dynamischer und unsicherer denn je, was die zahlreichen weiterhin anhängigen Klagen unterstreichen.

Das prominenteste Beben in dieser Landschaft ist zweifellos die Klage der New York Times gegen Microsoft und OpenAI. Ihr Ausgang könnte weitreichende Folgen für die gesamte Lizenzierungsökonomie von Inhalten haben. Während einige KI-Entwickler weiterhin an der Fair-Use-Argumentation festhalten, zeigt die Tendenz der Gerichte klar in eine Richtung: Geht es um das Training kommerzieller KI-Modelle, werden die Rechte der Urheber stärker gewichtet.

Europas regulatorische Leitplanken: Der AI Act als Machtinstrument

Während in den USA die Anwälte in den Gerichtssälen die Fronten abstecken, setzt die Europäische Union auf einen umfassenden regulatorischen Rahmen. Mit dem schrittweise in Kraft tretenden EU AI Act sollen klare und verbindliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz etabliert werden, die insbesondere die Trainingsdaten in den Fokus rücken. An die Stelle richterlicher Einzelfallentscheidungen tritt hier ein strukturiertes Regelwerk.

Zwei Kernstücke des AI Acts sind für Urheber von entscheidender Bedeutung. Erstens die Transparenzpflicht: Entwickler von KI-Modellen müssen detailliert offenlegen, welche urheberrechtlich geschützten Daten für das Training ihrer Systeme zum Einsatz kamen. Dies allein ist ein Paradigmenwechsel, der die Blackbox des KI-Trainings aufbricht. Zweitens, und noch wichtiger, ist der im Gesetz verankerte Opt-Out-Mechanismus. Er gibt Rechteinhabern ein explizites Werkzeug an die Hand, der Nutzung ihrer Werke für das Text und Data Mining (TDM) zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht, dessen technische Umsetzung und praktische Durchsetzbarkeit die nächste große Herausforderung sein wird, ist mehr als eine Formalie; es könnte ein Machtinstrument werden, das die Kontrolle über das eigene Werk zurück in die Hände der Schöpfer legt.

Diese Regelungen stehen nicht im luftleeren Raum. Sie bauen auf der bestehenden EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie) auf, die bereits Ausnahmen für TDM vorsieht, aber eben auch den Vorbehalt der Rechteinhaber kennt. Der AI Act präzisiert und stärkt diese Position. Im Gegensatz zum US-System, in dem eine Vergütung für Urheber im Kontext von Fair Use kaum vorgesehen ist, zielt die europäische Gesetzgebung darauf ab, faire Lizenzmodelle zu ermöglichen. Ergänzt durch die ebenfalls im AI Act festgeschriebene Pflicht zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, schafft die EU einen Rahmen, der auf Nachvollziehbarkeit und die Stärkung der Urheberposition ausgerichtet ist.

Zwei Rechtswelten, eine globale Praxis: Konsequenzen für Profis

Die Gegenüberstellung der Ansätze offenbart mehr als nur juristische Feinheiten; sie zeichnet die Konturen zweier grundverschiedener Marktplätze für kreative Werke. In den USA herrscht die prozessuale Unsicherheit des Fallrechts, die zwar schnelle Innovationen begünstigen mag, aber Kreativschaffende in eine reaktive und möglicherweise kostspielige Position drängt. In der EU entsteht ein berechenbarerer, aber auch bürokratischerer Markt, der von den Akteuren Compliance und eine aktive Rechtewahrnehmung fordert.

Für die tägliche Praxis ergeben sich daraus konkrete Handlungsfelder. Die proaktive Nutzung der Opt-Out-Möglichkeiten in der EU wird zur Pflichtübung für jeden, der die Kontrolle über sein Portfolio behalten will. Eine lückenlose Dokumentation der eigenen Werkarchive, idealerweise mit Zeitstempel und Nachweisen, wird von einer administrativen Aufgabe zur strategischen Notwendigkeit, um im Streitfall die eigene Urheberschaft belegen zu können.

Gleichzeitig wird die Entwicklung neuer Lizenzökonomien für das KI-Training an Fahrt aufnehmen. Bildagenturen und Plattformen werden Modelle anbieten, die eine rechtskonforme Nutzung von Bildern für KI-Anwendungen ermöglichen – eine Entwicklung, die es genau zu beobachten gilt. Bei grenzüberschreitender Tätigkeit, etwa für amerikanische Kunden, wird die Vertragsgestaltung komplexer. Es muss klar geregelt werden, nach welchem Recht die Nutzung von Bildmaterial – auch für interne KI-Experimente – beurteilt wird. Die Debatte um Urheberrecht im KI-Zeitalter ist kein abstraktes Gedankenspiel – sie entscheidet über den zukünftigen Wert kreativer Arbeit.

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